Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltende Anforderungen

EYLLUSION Open Air - Verein für Musik, Freizeit & Kultur in Kerken e.V. ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.

Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.eyllusionopenair.de/ und wurde am 24.06.2026 erstellt.

Dienstleistungsbeschreibung

Der Verein für Musik, Freizeit & Kultur in Kerken e.V. veranstaltet das EYLLUSION Open Air, ein regionales Open Air Festival im Bereich Metal, Metalcore, Death Metal und Hardcore. Über unsere Website informieren wir über das Festival, den Veranstaltungsort, das Datum, Bands, Ablauf, Anreise, Tickets, Altersregelungen, Sicherheitshinweise und häufige Fragen. 

Über die Website gelangen Nutzerinnen und Nutzer zum Online Ticketverkauf unseres Ticketpartners Eventfrog. Dort können Eintrittskarten ausgewählt, bestellt und bezahlt werden. Neben dem regulären Standardticket gibt es freiwillige Supporter und Gönner Varianten mit gleicher Leistung, aber zusätzlicher Unterstützung des Festivals. 

Nach erfolgreichem Kauf werden die Tickets digital bereitgestellt, zum Beispiel per E-Mail, über die Eventfrog Website oder die Eventfrog App. Am Veranstaltungstag wird das Ticket am Eingang geprüft. Danach erhalten Besucherinnen und Besucher ein Festivalbändchen als Nachweis der Eintrittsberechtigung. 
 

Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:

  • Tastaturbedienung: Die Website lässt sich vollständig über die Tastatur steuern, sodass auch Menschen, die keine Maus verwenden können, sie problemlos bedienen können.
  • Screenreader-Kompatibilität: Die Website verwendet eine korrekte Überschriftenstruktur sowie aussagekräftige ALT-Texte, sodass Screenreader sie interpretieren können. Dadurch stehen diese Informationen auch Usern mit Sehbehinderungen zur Verfügung.
  • Kontrast: Texte und Grafiken weisen genügend Kontrast zum Hintergrund auf, was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen verbessert.
  • Verständliche Sprache: Die Website nutzt eine klare und einfache Sprache, kurze Sätze sowie verständliche Ausdrücke.
  • Formulare: Formulare auf der Website sind klar beschriftet und bieten verständliche Anweisungen, sodass sie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen gut nutzbar sind.
  • Alt-Texte: Auf der Website sind für alle Bilder aussagekräftige Alt-Texte vorhanden, die vom Screenreader korrekt interpretiert werden, sodass Nutzer mit Sehbehinderungen die Informationen vollständig wahrnehmen können.
  • Buttons: Alle Buttons sind eindeutig beschriftet, sodass sie für Screenreader-Nutzer klar erkennbar sind und die Barrierefreiheit der Website gewährleistet wird.
  • Links: Alle Links sind eindeutig beschriftet, was die Navigation erleichtert und die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessert.

Feedback und Ansprechpartner

Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:

Lioba Stein
Obereyller Straße 113
47647, Kerken
info@eyllusionopenair.de

Marktüberwachungsbehörde

Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.

Bis zur formalen Errichtung der MLBF können Anfragen an folgende Adresse gerichtet werden:

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E·Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de